Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Conviso GK GmbH & Co. KG Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Conviso GK GmbH & Co. KG, Waldstückerring 44, 76756 Bellheim (nachfolgend „wir“), die wir gegenüber gewerblichen Kunden (nachfolgend „Du“) erbringen. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Leistungen
Wir bieten Dir IT-Dienstleistungen, Hardwarelösungen, Softwareprodukte, Support-Pakete sowie Beratung an. Wir unterscheiden hierbei grundsätzlich zwischen der Lieferung von Gütern (Hardware und Softwarelizenzen) und der Erbringung von Dienstleistungen. Unsere Leistungen erfolgen auf Basis individueller Vereinbarungen, schriftlicher Angebote und schriftlicher Bestätigungen. Du erhältst von uns ein verbindliches Angebot, das Du durch Bestätigung annimmst.
3. Dienstleistungen, Support-Pakete & Abrechnung
Sämtliche von uns angebotenen und erbrachten Dienstleistungen (insbesondere Support, Fernwartung, Consulting, Schulung, Systembetreuung und Einrichtung) erfolgen nach Aufwand auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften für Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB). Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schulden wir die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
- Standard-Abrechnung: Dienstleistungen werden im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Der reguläre Stundensatz beträgt 129 € netto (werktags, Mo.–Fr., 09:00 – 18:00 Uhr).
- Support-Pakete (Vorrangige Sonderregelung): Hast Du ein kostenpflichtiges Support- oder Service-Paket (z. B. für Kasse, Netzwerk, Server etc.) aktiv gebucht und bezahlt, richten sich Leistungsumfang, abgedeckte Servicezeiten, inkludierte Kontingente sowie die Abrechnung vorrangig nach der jeweiligen Produktbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Abrechnung nach unseren regulären Stundensätzen findet in diesem Fall nur für Leistungen Anwendung, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang des jeweiligen Pakets abgedeckt sind.
- Notfall-Support: Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo.–Fr. vor 09:00 Uhr und nach 18:00 Uhr) sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden – sofern im gewählten Paket nicht ausdrücklich abweichend geregelt – mit 169 € netto pro Stunde (im 15-Minuten-Takt) berechnet.
- Fahrtkosten: Bei Vor-Ort-Terminen berechnen wir zusätzlich 0,79 €/km für An- und Abfahrt.
- Reaktionszeit: Unsere schriftliche Reaktionszeit beträgt maximal 48 Stunden an Werktagen, sofern paketbezogen keine abweichenden Service Level Agreements (SLA) vereinbart wurden.
4. Lieferung und Ablauf
- Hardware: Nach Deiner schriftlichen Bestätigung des Angebots erfolgen Lieferung und Rechnungsstellung.
- Software & Support-Pakete: Nach Bestätigung werden die Lizenzen bzw. Pakete gebucht und umgehend zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar bzw. im vereinbarten Abrechnungsintervall.
- Dienstleistungen: Sobald Du uns die benötigten Daten und Zugänge zur Verfügung stellst, beginnen wir mit der Umsetzung.
5. Eigentumsvorbehalt bei Hardware
Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weitergabe, Verpfändung oder sonstige Verfügung ist bis dahin nicht erlaubt.
6. Software & Drittanbieter
Wir vermitteln Software als zertifizierter Partner führender Anbieter (u. a. gastronovi, NinjaOne, Starface, SentinelOne, Odoo, SumUp, Lightspeed, Unifi Networks). Das Eigentum verbleibt beim jeweiligen Anbieter. Du erhältst ein Nutzungsrecht gemäß deren Lizenzbedingungen, die ergänzender Bestandteil unserer Vereinbarung sind.
7. Lizenzen, Support-Pakete & Laufzeiten
Für Softwarelizenzen und wiederkehrende Support-Pakete gelten folgende Laufzeiten, sofern im jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung nicht abweichend geregelt:
- Monatliche Lizenzen & Support-Pakete: Mindestlaufzeit 3 Monate, danach kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalendermonats.
- Jahreslizenzen & Jahres-Pakete: Mindestlaufzeit 12 Monate, Kündigung möglich mit 1 Monat Frist zum Laufzeitende. Ohne Kündigung verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
8. Zahlungsverzug, Sperrung & Inkasso
Gerätst Du mit fälligen Zahlungen in Verzug (insbesondere bei laufenden Softwarediensten oder Support-Paketen), gelten folgende Regelungen:
- Leistungssperre: Wir behalten uns vor, die Leistungen und den Support 30 Tage nach Rechnungsdatum zu sperren. Die Sperrung bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang bestehen. Etwaige Datenverluste oder Ausfallzeiten während der Sperrung gehen zu Deinen Lasten. Die Zahlungspflicht für laufende Paketgebühren bleibt während der Sperrung unberührt.
- Inkasso-Verfahren: Wir arbeiten zur Forderungseinziehung mit dem externen Dienstleister paywise zusammen. Bei anhaltendem Zahlungsverzug werden offene Forderungen sowie die damit verbundenen Daten an die paywise GmbH zum Zwecke des Inkassos übergeben. Die hierbei entstehenden Verzugskosten und Gebühren gehen vollständig zu Deinen Lasten.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig. Eine Zahlung ist per SEPA-Lastschrift oder Überweisung möglich. Skonto oder Rabatte werden nicht gewährt.
10. Mitwirkungspflichten
Du verpflichtest Dich, uns rechtzeitig alle Informationen und Zugänge bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungszeit ohne Anspruch auf Rückerstattung.
11. Preisänderungsvorbehalt
Wir behalten uns vor, Preise für zukünftige Leistungen und laufende Pakete nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 6 Wochen anzupassen. Laufende Verträge bleiben bis zum Ende ihrer Mindestlaufzeit hiervon unberührt.
12. Gewährleistung & Haftung
Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz unseres Unternehmens (zuständig sind die Gerichte in Germersheim bzw. Landau in der Pfalz). Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.